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Kein Zusammenhang zwischen Zahnschäden und Ricola-Bonbons

Laufen, 8. Juni 2005

PDF-Download der Medienmitteilung Medienmitteilung (80 KB)

Ein Gericht in Clermont-Ferrand hat eine Klage gegen Solinest, den exklusiven Distributor von Ricola-Produkten in Frankreich, abgewiesen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass die Zahnschäden des Vaters der Klägerfamilie auf den Konsum von zuckerfreien Ricola-Bonbons zurückzuführen seien. Der an verschiedenen Krankheiten leidende Mann hatte nach eigenen Angaben während Monaten mehrere Kilos Ricola-Bonbons monatlich verzehrt. Er hatte dieses von einem Gutachter als "exzessiv" bezeichnete Konsumverhalten begonnen, als er mit Rauchen aufhörte. Die Gerichtskosten müssen ebenfalls von der Klägerseite bezahlt werden.

"Noch nie während des 75-jährigen Bestehens unseres Unternehmens sind wir mit derartigen Vorwürfen konfrontiert worden", sagt Felix Richterich, Präsident des Verwaltungsrates von Ricola, in einer ersten Stellungnahme. "Wir garantieren mit unserem Namen, dass alle unsere Produkte aus hochwertigen Ingredienzen bestehen und bezüglich ihrer Qualität permanent kontrolliert werden." Die vom vorliegenden Fall betroffenen zuckerfreien Produkte seien alle wissenschaftlich getestet und verfügten über ein neutrales Gutachten, welches zahnschonende Eigenschaften attestiert.


Ihre Ansprechperson:

Manfred Messmer
Telefon: +41 (0)61 279 99 00

E-Mail: manfred.messmer@messmerpartner.com
Web: www.ricola.ch

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